Kanzleialltag

Anhebung der Rechtsanwaltsgebühren

Dimitrij Kamener | 17. November 2020

Sieben Jahre sind seit der letzten Veränderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) nun vergangen. Nachdem der Deutsche Anwaltsverein und die Bundesrechtsanwaltskammer bereits seit langem Druck auf die Regierung ausgeübt haben, wurde im Kabinett am 16. September die Änderung des Justizkosten- und Rechtsanwaltsvergütungsrechts beschlossen (KostRÄG).

 


Anhebung der Rechtsanwaltsgebühren

 

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Sieben Jahre sind seit der letzten Veränderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) nun vergangen. Nachdem der Deutsche Anwaltsverein und die Bundesrechtsanwaltskammer bereits seit langem Druck auf die Regierung ausgeübt haben, wurde im Kabinett am 16. September die Änderung des Justizkosten- und Rechtsanwaltsvergütungsrechts beschlossen (KostRÄG).

 

Warum war eine Reform so wichtig für die Anwaltschaft?

 

Im Zuge der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung sind Löhne, Gehälter und insbesondere Mieten in Ballungsräumen erheblich angestiegen, wohingegen die Vergütung der Anwälte keine Anpassung erhielt. Um einen flächendeckenden Zugang zur Anwaltschaft zu gewährleisten, war es also vonnöten, die Rechtsanwaltsvergütung an die wirtschaftliche Lage anzupassen.

 

Welche Neuerungen kommen auf die Anwaltschaft zu?

 

Das KostRÄG enthält strukturelle Verbesserungen, lineare Vergütungserhöhungen und eine Erhöhung der Gerichtskosten.

 

Erhöhungen:

  • Alle Wert-, Fest- und Betragsrahmengebühren und die Gerichtskosten steigen um 10 %. Darüber hinaus erhöhen sich die Gebühren im Sozialrecht sogar insgesamt um 20 %, um für dieses Rechtsgebiet eine ausreichende Versorgung mit Anwälten zu ermöglichen.
  • Weitere wichtige Anhebungen sind die Erhöhung des Regelstreitwertes bei Kindschaftssachen von 3000 Euro auf 4000 Euro, die Anhebung der Fahrtkostenpauschale von 0,30 Euro auf 0,42 Euro und die Steigerung der Tage- und Abwesenheitsgelder auf 30 Euro, 50 Euro bzw. 80 Euro.
  • Auch die Kappungsgrenze bei Verfahrens- und Prozesskostenhilfe wird von 30.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben.

 

Klarstellungen:

 

Neu ist unter anderem, dass die Pausenzeiten bei Terminsgebühren in Strafsachen nun berücksichtigt werden dürfen, und eine Deckelung bei der Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren auf eine einheitliche Verfahrensgebühr. Darüber hinaus wird klargestellt, dass die fiktive Terminsgebühr auch bei einem außergerichtlichen Vergleich entsteht und es nicht erforderlich ist, dass der Vergleich mit Hilfe des Gerichts geschlossen wurde.

 

Gerichtskosten

 

Durch die Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren, die Steigerung der Honorare der Sprachmittler und Sachverständigen sowie die Entschädigungen für Zeugen entstehen deutliche Mehrausgaben für den Staat, weswegen auch die Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG), dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) sowie die Wertgebühren nach der Gebührentabelle A des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) um 10 % angehoben werden.

 

Das KostRÄG 2021 soll laut des Rechts- und Finanzausschusses des Bundesrats aufgrund der Pandemie und den damit verbundenen finanziellen Problemen auf 2023 verschoben werden, wohingegen der DAV weiterhin auf einer Einführung im Jahre 2021 beharrt. Eine zeitnahe Einführung des Gesetzes würde viele wichtige Veränderungen für die Anwaltschaft mit sich bringen und dazu beitragen, dass vermehrt nach RVG und nicht über Honorarvereinbarungen abgerechnet wird.

 

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