Kanzleialltag

Die Prozesskostenhilfe: Voraussetzungen und Risiken

Dimitrij Kamener | 01. Juli 2021

Die Prozesskostenhilfe ermöglicht bedürftigen Menschen die Durchführung von Gerichtsverfahren im Bereich des Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialrechts. Sie ist somit eine Art Sozialleistung des Staates zur Gewährleistung der Rechtsschutzgleichheit. Doch wer gilt eigentlich als „bedürftig“ und worauf ist bei der Antragstellung besonders zu achten?

 


Prozesskostenhilfe: Voraussetzungen und Risiken

 

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Die Prozesskostenhilfe ermöglicht bedürftigen Menschen die Durchführung von Gerichtsverfahren im Bereich des Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialrechts. Sie ist somit eine Art Sozialleistung des Staates zur Gewährleistung der Rechtsschutzgleichheit. Doch wer gilt eigentlich als „bedürftig“ und worauf ist bei der Antragstellung besonders zu achten?

 

Welche Kosten werden durch die Prozesskostenhilfe übernommen?

Die Prozesskostenhilfe übernimmt im Falle einer Niederlage die Gerichtskosten und zusätzlich die Kosten der anwaltlichen Vertretung, wenn das Gericht durch Antrag einen Rechtsanwalt beiordnet.

 

Welche Voraussetzungen gelten?

§ 114 I ZPO stellt klar, dass eine Partei, die nach ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen die Kosten des Prozesses nicht aufbringen kann, auf Antrag Prozesskostenhilfe erhält, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint. Der Antrag wird in der Regel vom Rechtsanwalt beim zuständigen Gericht gestellt. Folgende Voraussetzungen werden vom Gericht überprüft und müssen allesamt vorliegen, um die Prozesskostenhilfe, bewilligt zu bekommen.


1. Bedürftigkeit

Der Antragsteller verfügt über kein ausreichendes Einkommen, um die Verfahrenskosten selbst zu tragen. Dabei bestehen hinsichtlich der Höhe zwar keine genauen Vorgaben, jedoch kann bei Empfängern von Sozialhilfeleistungen grundsätzlich von einem nicht ausreichenden Einkommen ausgegangen werden.


2. Erfolgsaussicht

Das Gericht überprüft anhand von Dokumenten, die dem Antrag beizufügen sind, ob eine ausreichende Chance besteht, den Prozess zu gewinnen.


3. Kein mutwilliger Prozess

Sinnlose beziehungsweise wirtschaftlich absolut unvernünftige Prozesse sollen die öffentlichen Kassen nicht unnötig belasten und werden daher von der Prozesskostenhilfe ausgeschlossen.


Welche Risiken gibt es?

Zwar werden durch die Prozesskostenhilfe die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Rechtsanwalts übernommen, jedoch nicht die Kosten des gegnerischen Anwalts. Im Falle einer Niederlage muss also der gegnerische Rechtsanwalt trotz bewilligter Prozesskostenhilfe von der unterlegenen Partei bezahlt werden (Ausnahme: Prozesse vor dem Arbeitsgericht).

 

Wann droht eine Rückzahlung?

Bei bewilligter Prozesskostenhilfe besteht die Gefahr, dass diese zurückgezahlt werden muss, wenn die Bedürftigkeit nachträglich entfällt, denn innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren ist das Gericht befugt, die finanziellen Verhältnisse auf Veränderungen hin zu überprüfen.

 

Besteht eine Rechtschutzversicherung?

Grundsätzlich schließen sich eine Rechtschutzversicherung und die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gegenseitig aus. Im Antragsformular zur Prozesskostenbeihilfe muss versichert werden, ob eine Rechtschutzversicherung besteht und dass diese die Kosten nicht übernimmt.

 

Besteht eine Rechtschutzversicherung, ist angeraten, diese zuerst zu kontaktieren und nachzufragen, ob diese die Kosten für das Verfahren übernimmt. Diese sogenannte Deckungsanfrage übernimmt nicht selten die Anwaltskanzlei. Falls ja, entfällt der Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe.

 

Wenn die Rechtschutzversicherung aufgrund eines konkreten Versicherungsvertrages beispielsweise explizit keine Kosten für Mietangelegenheiten oder arbeitsrechtliche Streitigkeiten übernimmt, dann kann Prozesskostenbeihilfe beantragt werden.

 

Fazit:

Durch die Prozesskostenhilfe können auch Menschen mit geringerem Einkommen die Möglichkeit erhalten, Gerichtsverfahren zu führen, die teils mit einem enormen Kostenrisiko verbunden sind. Jedoch verbleibt ein gewisses Risiko aufgrund einer drohenden Rückzahlungsverpflichtung und der Kostentragungspflicht für den gegnerischen Rechtsanwalt – welches nur durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden kann.

 


#drebis / @drebis.de

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