Kanzleialltag

Mit der richtigen Anfrage zur schnellen Deckungszusage

Marleen Lübke | 19. September 2019

Bei einem neuen Versicherungsfall ist die Deckungsanfrage in der Regel der erste Kontakt zwischen Rechtsanwaltskanzlei und der entsprechenden Rechtsschutzversicherung. Sie ist die Anfrage, ob die Kosten des jeweiligen Versicherungsfalls von der Versicherung übernommen werden. Und mit ihr wird auch eine schnelle Bearbeitung der Anfrage durch die Rechtsschutzversicherung gewährleistet.


Mit der richtigen Anfrage zur schnellen Deckungszusage

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Deckungsanfrage

Bei einem neuen Versicherungsfall ist die Deckungsanfrage in der Regel der erste Kontakt zwischen Rechtsanwaltskanzlei und der entsprechenden Rechtsschutzversicherung. Sie ist die Anfrage, ob die Kosten des jeweiligen Versicherungsfalls von der Versicherung übernommen werden. Und mit ihr wird auch eine schnelle Bearbeitung der Anfrage durch die Rechtsschutzversicherung gewährleistet.

 

Um eine solche schnelle Bearbeitung zu erhalten, ist es besonders wichtig, die Daten, welche den Rechtsschutzfall betreffen, vollständig an die Rechtsschutzversicherung zu übermitteln.

 

Maßgebliches Entscheidungskriterium, ob Deckung für den Versicherungsfall erteilt wird, ist, dass das entsprechende Rechtsgebiet in dem Versicherungsvertrag inkludiert ist. Darüber hinaus müssen generelle Erfolgsaussichten für den Versicherungsfall bestehen.

 

Zunächst braucht die Versicherung alle wichtigen Daten hinsichtlich des Versicherungsnehmers: die Parteien, die Versicherungsscheinnummer sowie den Namen und die vollständige Anschrift des Versicherungsnehmers. Hiermit bekommt die Versicherung einen ersten prägnanten Überblick.

 

Sind Mandant*in und Versicherungsnehmer*in nicht dieselbe Person (Mandant*in ist bspw. die Ehefrau des Versicherungsnehmers), so ist diese als Mandant*in mit aufzuführen. Die Deckungsanfrage kann dem/der entsprechenden Versicherungsnehmer*in somit zügiger zugeordnet und auch schneller bearbeitet werden.

 

Anwalt Gespräch

Zu viele Informationen können den Prozess hingegen auch unnötig aufhalten. Deshalb sollte die Deckungsanfrage nur die wirklich notwendigen Daten enthalten. Also lediglich die Fakten, die den konkreten Rechtsschutzfall betreffen. Eine kurze Sachverhaltsschilderung gehört aber auf jeden Fall in die Anfrage. Damit sieht die Versicherung auf den ersten Blick, welchem Rechtsgebiet etc. der Fall zuzuordnen ist und ob dieses in der Versicherung überhaupt inkludiert ist.

 

Des Weiteren sollte angegeben werden, für welche Instanzen um Deckung gebeten wird; etwa für eine Beratung, eine außergerichtliche Tätigkeit und/oder die erste Instanz etc.

 

Was den Prozess der Deckungsanfrage oft enorm verzögert, sind fehlende Unterlagen. Um etwaige Rückfragen durch die Versicherung zu vermeiden, ist es daher sinnvoll, sämtliche den Versicherungsfall betreffende Unterlagen der Deckungsanfrage direkt mit beizufügen. Beim Beispiel der Kündigung durch den Arbeitgeber ist es bspw. sinnvoll, die Kündigung und den Arbeitsvertrag mitzuschicken.

 

Gewissenhaft arbeiten – Mandant glücklich

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass eine vollständige Deckungsanfrage der erste Schritt zu einer raschen Zusage ist. Zur Vollständigkeit gehören vor allem die zuvor genannten Daten und Anlagen. Ist auch noch das Rechtsgebiet in der Versicherung enthalten, steht dem Erfolg des Falls so gut wie nichts mehr im Weg.

 

Damit Sie auf der sicheren Seite sind und keine wichtigen Daten vergessen, nutzen Sie am besten unsere Formulare. Ob Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht oder Sozialrecht – für jeden Fall können Sie so die wichtigsten Daten schnell und übersichtlich abfragen. Melden Sie Ihre Deckungsanfrage im Anschluss über das drebis-Portal, landet sie direkt beim richtigen Bearbeiter und Sie können mit einer schnellen Rückmeldung rechnen.

 

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