Kanzleialltag

Haftung in der Rechtsanwaltskanzlei

Marleen Lübke | 18. Juni 2020

Obwohl eine Digitalisierung viele Vorteile mit sich bringt, birgt sie auch immer mehr Risiken. Dadurch, dass fast alles online erledigt werden kann und jede Kanzleisoftware über das entsprechende Kanzlei-VPN erreichbar ist, steigt das Risiko des unerlaubten Zugriffs auf Geschäftsgeheimnisse innerhalb des eigenen Kanzleinetzwerks. Wie schützen Sie Ihre Kanzlei und deren Informationen? Ist der damit einhergehende Aufwand tatsächlich notwendig? Fragen, die wir Ihnen nach Vorstellung des aktuellen Geschäftsgeheimnisschutzgesetzes im folgenden Beitrag beantworten.

 


Haftung in der Rechtsanwaltskanzlei

 

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Falsch beraten, Frist verpasst, Dokumente verlegt: Fehler passieren schnell, denn die Arbeit in der Rechtsanwaltskanzlei birgt auch Gefahrenquellen. Doch was passiert im Falle der Fälle? Wann haften eigentlich Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsfachangestellte?

 

Rechtsanwaltshaftung

 

Zwischen Mandant und Rechtsanwalt besteht ein Anwaltsvertrag in Gestalt eines sog. Geschäftsbesorgungsvertrags. Kommt es seitens des Rechtsanwalts zu einer Pflichtverletzung, so haftet dieser gegenüber dem Mandanten (§ 280 I BGB).

 

Hauptpflichten aus dem Anwaltsvertrag

 

Der Rechtsanwalt ist dazu verpflichtet, den Mandanten zu beraten und umfassend sowie erschöpfend zu belehren. Er muss den Sachverhalt überprüfen, dem Mandanten die für die Zielerreichung erforderlichen Schritte aufzeigen und dabei den sichersten Weg wählen. Der Mandant muss vor voraussehbaren und vermeidbaren Nachteilen bewahrt und über Risiken und Zweifel aufgeklärt werden, damit er eine sachgerechte Entscheidung hinsichtlich des Vorgehens treffen kann.

 


Haftungsfälle

In der Praxis gibt es viele Fehlerquellen, die eine Verletzung einer solchen Hauptpflicht begründen können.

  •  Versäumen von Fristen (rund ⅓ der Fälle):
    - Materielle Fristen: Verjährung
    - Prozessuale Fristen: Rechtzeitiges Einlegen von Rechtsmitteln
  • Vergleichsreue: Der Mandant ist unzufrieden mit einem erzielten Vergleich und sieht die Ursache des für ihn „ungünstigen“ Vergleichs in unzureichender Beratung durch den Rechtsanwalt.
  • Unkenntnis des Rechts: Der Rechtsanwalt verkennt Rechtsnormen oder irrt hinsichtlich ihrer richtigen Anwendung oder berät den Mandanten in Unkenntnis der Rechtsprechung.

 

Kausaler Schaden

 

Kann der Mandant nachweisen, dass eine Ursächlichkeit zwischen einem eingetretenen Schaden und einer Pflichtverletzung des Rechtsanwalts besteht, haftet der Rechtsanwalt gegenüber dem Mandanten.

 

Fehler aufseiten der Mitarbeiter

 

Doch was passiert, wenn ein Fehler einer/eines Rechtsanwaltsfachangestellten zu einem Haftungsfall geführt hat? Im Außenverhältnis gegenüber dem Mandanten haftet weiterhin der Rechtsanwalt, der für derartige Pflichtverletzungen eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 250.000 Euro abgeschlossen haben muss ( § 51 BRAO).

Im Innenverhältnis, also dem Arbeitsverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und der Rechtsanwaltsfachangestellten, gelten die vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung.

  • Die Beweislast für die Pflichtverletzung liegt beim Arbeitgeber.
  • Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs: Bei leichter Fahrlässigkeit seitens des Arbeitnehmers entfällt jegliche Haftung, bei mittlerer Fahrlässigkeit findet eine Haftungsaufteilung statt und nur bei grober Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber in voller Höhe des Schadens.

 

Haftungsrisiken minimieren

 

Die Anforderungen, die an die Rechtsanwälte gestellt werden, sind sehr hoch. Von ihnen werden umfassende Kenntnisse der Rechtsprechung und die korrekte Anwendung von Normen erwartet. Da es schlichtweg nicht möglich ist, über detaillierte Kenntnisse auf jedem Rechtsgebiet zu verfügen, spezialisieren sich viele Rechtsanwälte auf bestimmte Rechtsgebiete, beispielsweise durch den Erwerb eines Fachanwaltstitels. Durch Spezialisierung auf eines oder einige Rechtsgebiete sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass fachliche Fehler bei der Beratung des Mandanten entstehen können, und die Qualität der Beratung auf den Spezialgebieten steigt.

Um Fehlern praktischer Natur wie beispielsweise dem Versäumen von Fristen entgegenzuwirken, empfiehlt es sich, die Kanzlei mithilfe einer entsprechenden Kanzleisoftware zu führen, die einen Überblick über alle bald auslaufenden Fristen gibt und durch das Setzen von Vorfristen an rechtzeitiges Einlegen von Rechtsmitteln erinnert.

 

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